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Samstag, 2024-04-20

Heizkesseltausch wird mit bis zu € 3.000,- gefördert

Seit heuer fördert das Land Niederösterreich folgenden Kesseltausch:

Der Ersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie; das sind  

  • eine Heizungsanlage, die mit fester Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) betrieben wird und der UZ 37 (Umweltzeichenrichtlinie) entspricht,
  • eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem COP ≥ 3,5 und dem Qualitätsgütesiegel EHPA oder
  • ein Anschluss an die Fernwärme.

Wie wird gefördert?

Für den Ersatz eines Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.

Wer kann ansuchen?

Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen - wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen - stellen.

Weitere Informationen

Dienstag, 2017-01-10 11:15 Alter: 7 Years