Heizkesseltausch wird mit bis zu € 3.000,- gefördert
Seit heuer fördert das Land Niederösterreich folgenden Kesseltausch:
Der Ersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie; das sind
- eine Heizungsanlage, die mit fester Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) betrieben wird und der UZ 37 (Umweltzeichenrichtlinie) entspricht,
- eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem COP ≥ 3,5 und dem Qualitätsgütesiegel EHPA oder
- ein Anschluss an die Fernwärme.
Wie wird gefördert?
Für den Ersatz eines Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.
Wer kann ansuchen?
Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen - wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen - stellen.
Dienstag, 2017-01-10 11:15 Alter: 7 Years
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